Muss mein Kind auch zum Augenarzt?
Ja, ja und nochmals ja
Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ist eine Augenuntersuchung zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat des Kindes vorgesehen.
Als Augenärztin und als Mutter kann ich nur bestätigen: „ Jedes Kind ist anders“ – wir versuchen, diese Augenkontrolle mit maximaler Sicherheit und minimalem Zeitaufwand für Sie und Ihr Kind zu gestalten.
Zu einer kompletten Augenuntersuchung in diesem Alter gehören jedoch eine Überprüfung der Sehleistung, des beidäugigen Sehens und eine Kontrolle des Augenhintergrundes bei weitgetropfter Pupille. Diese Untersuchung ist sehr wichtig, nur so ist es möglich, angeborene Augenfehlbildungen, versteckte Schielstellungen, verringerte Sehkraft oder gar bösartige Augenerkrankungen wie zB kindliche Augentumore mit Sicherheit auszuschließen.
Wir teilen diese Kontrolle -je nach Bedarf- gerne auf 2 Besuche auf, um Ihrem Kind unnötigen Stress zu ersparen und es zuerst spielerisch an den Augenarzt zu gewöhnen.
Wie bereite ich mein Kind auf eine Augenuntersuchung vor?
Sollte ein Eintropfen der Kinderaugen geplant sein, kommen Sie bitte nur mit einem gesunden Kind: in den seltensten Fällen können kränkelnde Kinder mit Temperaturerhöhung auf die Augentropfen reagieren. Sollte Ihr Kind zu Fieberkrämpfen neigen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls vorab mit.
Bringen Sie auch eine Jause und ein Getränk mit: ein sattes, zufriedenes Kind „spielt“ gerne bei unseren Untersuchungen mit
Wie oft soll mein Kind zum Augenarzt?
Die Untersuchung im Rahmen des MKP ist eine Momentaufnahme – das heisst, dass auch ein unauffälliger Augenbefund im 2. Lebensjahr keine Garantie für ein unauffälliges Sehvermögen und gesunde Augen bis zum Schuleintritt ist.
Kinder „lernen“ bis ca zum 8.-10. Lebensjahr „scharf“ zu sehen um den Seheindruck gut verarbeiten zu können. Wenn ein Kind jedoch schielt oder eine Brille brauchen würde, ist diese Entwicklung gestört und kann später im Leben nicht mehr nachgeholt werden: Das Kind kann schwachsichtig werden.
Daher empfehlen wir -bei augengesunden Kindern und augengesunden Eltern- eine Kontrolle pro Jahr bis zum Schuleintritt, um die Sehentwicklung entsprechend begleiten und überwachen zu können.
Bei Kindern mit Auffälligkeiten oder wenn es in der Familie fehlsichtige bzw. schielende Eltern oder Großeltern gibt, empfehlen wir individuell angepasste Kontrolltermine und eine gute Sehentwicklung zu fördern.